Wohnungsbauförderung
Beschreibung
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?
- Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
- Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mietwohnungsbauförderung
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Kinder, Jugend, Senioren und Soziales (Abteilung 50)
Adresse
Postanschrift
Parkstraße 1
65812 Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kinder, Jugend, Senioren und Soziales stehen montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Das Team vergibt allerdings auch Termine außerhalb dieser Zeiträume, um mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.
Achtung!
Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens wegen des Ukraine-Kriegs und der Flüchtlinge aus der Ukraine bleibt die Abteilung derzeit montags und mittwochs für den Besucherverkehr geschlossen!
Termine für Vorsprachen und Telefonate sollten per E-Mail vereinbart werden über abt.50@stadt-bad-soden.de.
Kontakt
Telefon: 06196 208-230
Telefax: 06196 208-239
E-Mail: martin.schellhorn@stadt-bad-soden.de
Internet
Stadt Bad Soden am Taunus - Gebäude und Liegenschaften (Abteilung 23)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsstelle Neuenhain montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Bürgerhaus Neuenhain, Hauptstraße 45, 1. Stock, gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglichst um Ihre Belange kümmern.
Kontakt
Telefon: 06196 208-310
Telefax: 06196 208-365
E-Mail: dorothea.reidel@stadt-bad-soden.de
Internet
Voraussetzungen
- Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
Fristen
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wohnbauförderung, HMWEVL, Eigenheim, Zuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle