Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Bad Soden am Taunus - Friedhofsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Königsteiner Straße 73
Postfach
65812 Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten
Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung in der Hunsrückstraße 11, 65812 Bad Soden am Taunus (Bauhofgelände), montags bis donnerstags von 08:30-12:00 Uhr sowie 14:00-16:00 Uhr und freitags von 08:30-12:00 Uhr gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglich um Ihre Belange kümmern.
Kontakt
Telefon: 06196 208-167
Telefon: 06196 208-174
Telefax: 06196 208-165(Friedhofsverwaltung)
E-Mail: friedhofsverwaltung@stadt-bad-soden.de
Kontaktperson
Frau Ina Boomers
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06196 208-165
Fax: 06196 208-165
E-Mail: ina.boomers@stadt-bad-soden.de
Herr Patrick Fangmann
Internet
Formulare
Friedhofsatzung der Stadt Bad Soden am Taunus
Friedhopfsatzung der Stadt Bad Soden am Taunus
Stichwörter
Bestattungswesen, Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen, Sterbefall
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabmal verändern, Steinmetz, Grabmal errichten, Bestattungsunternehmen, Bildhauer, Gärtner