Abfallentsorgernummer Erteilung
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Online-Dienst
Elektronisches Nummernvergabeverfahren
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Königsteiner Straße 73
Postfach
65812 Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten
Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglichst um Ihre Belange kümmern.
Kontakt
Telefon: 06196 208-109
Telefax: 06196 208-151
E-Mail: abfall@stadt-bad-soden.de
Kontaktperson
Herr Steffen Kremer
Stichwörter
Abfall, Abfallbehörde, Müllbehörde, Sperrmüll Abfallberatung
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 611 3309-2604
Telefax: +49 611 3309-2444
E-Mail: abfallwirtschaft-wi@rpda.hessen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022
Stichwörter
Abfallentsorgung, Begleitschein, Abfallentsorgernummer, Abfälle, Behördliche Betriebsnummer, Entsorgung, Abfall, Abfallnachweisverfahren, Nachweisverordnung, Übernahmeschein, Entsorger, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Gefährliche Abfälle, Entsorgungsnachweis, Kennnummer, Abfallentsorger, Entsorgernummer, Sammelentsorgungsnachweis