Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume AusnahmegenehmigungOnline erledigen

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Online-Dienst

    Baumfällgenehmigung - Antrag zum Fällen eine kommunal geschützten Baumes

    ID: L100001_386286714

    Beschreibung

    Antrag zur Genehmigung einer Baumfällung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Soden am Taunus - Stadtentwicklung und Mobilität (Abteilung 61)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 45

    65812 Bad Soden am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität stehen Ihnen montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr im Bürgerhaus Neuenhain, in der Hauptstraße 45, 2. Stock, gerne zur Verfügung. 

    Bitte vereinbaren Sie für eine Bauakteneinsicht einen Termin unter 06196 208-331. 

    Auch außerhalb dieser Zeiträume stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglich um Ihre Belange kümmern.

    Kontakt

    Telefon: 06196 208-331

    Telefax: 06196 208-365

    E-Mail: abt.61@stadt-bad-soden.de

    Internet

    Stichwörter

    Stadtentwicklung

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand  für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Stichwörter

    Baum, Genehmigung, Baumschutzsatzung, Baumrückschnitt, Kommune, Ausnahmeregelung, Baumfällgenehmigung, Baumschnitt, Baumschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de