Öffentlicher Auftrag Vergabe in nicht offenen Verfahren

    Öffentliche Vergabe: An Beschränkter Ausschreibung oder Nichtoffenem Verfahren teilnehmen

    Beschreibung

    Bei der Beschränkten Ausschreibung (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) bestimmte Unternehmen auf, ein Angebot abzugeben. Wird der EU-Schwellenwert (bei Liefer- und Dienstleistungen 200.000,00 Euro, bei Bauleistungen 5.000.000,00 Euro) überschritten, ist ein Nichtoffenes Verfahren EU-weit durchzuführen, welches im Gegensatz zur Beschränkten Ausschreibung zwingend einen Teilnahmewettbewerb vorsieht. Alle interessierten Unternehmen können in diesem EU-Verfahren Teilnahmeanträge stellen. Die Vergabestelle wählt unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze die geeigneten Unternehmen aus. Sie fordert diese auf, ein Angebot abzugeben.

    Hinweis:
    EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

    Bei der Beschränkten Ausschreibung können Auftragsberatungsstellen dem öffentlichen Auftraggeber bei der Auswahl der anzuschreibenden Unternehmen helfen.

    Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, welche Fristen Sie für die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote einhalten müssen.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Hessen besteht die Möglichkeit, sich bei der Auftragsberatungsstelle präqualifizieren zu lassen. Die Teilnehmerwettbewerbe werden alle in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) veröffentlicht.
     

    Ansprechpartner

    Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Str. 9

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 974588-0

    Telefax: +49 611 974588-20

    E-Mail: info@absthessen.de

    Internet

    Stichwörter

    ABST

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2013

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. - Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Str. 9

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 974588-0

    Telefax: +49 611 974588-20

    E-Mail: info@absthessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HAD

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2012

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Soden am Taunus - Finanzen und Controlling (Abteilung 20)

    Adresse

    Hausanschrift

    Königsteiner Straße 73

    65812 Bad Soden am Taunus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung. 

    Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglichst um Ihre Belange kümmern.

    Kontakt

    Telefon: 06196 208-140

    Telefax: 06196 208-151

    E-Mail: abt.20@stadt-bad-soden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie Ihrem Teilnahmeantrag und Angebot beifügen müssen.

    Voraussetzungen

    Eine Beschränkte Ausschreibung oder ein Nichtoffenes Verfahren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise in folgenden Fällen:

    • Bei Bauleistungen werden bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten (national).
    • Aufgrund besonderer Anforderungen kann nur ein bestimmter Unternehmerkreis die Leistung erbringen.
    • Eine Öffentliche Ausschreibung würde für die Vergabestelle oder die sich bewerbenden Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen.
    • Eine bereits durchgeführte Öffentliche Ausschreibung hat zu keinem annehmbaren oder wirtschaftlichen Ergebnis geführt.
    • Eine Öffentliche Ausschreibung ist beispielsweise aus Gründen der Dringlichkeit oder der Geheimhaltung unzweckmäßig.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei EU-weiten Nichtoffenen Verfahren können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen (kostenpflichtig). Bei der Beschränkten Ausschreibung (unterhalb der EU-Schwellenwerte) können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der VOB-Stelle wir in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) über Teilnahmewettbewerbe. Wenn Sie teilnehmen möchten, stellen Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb.

    Die Vergabestelle wertet die Anträge aus. Wenn die Vergabestelle Sie ausgewählt hat, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die Ausschreibungsunterlagen.

    Bei der Angebotserstellung müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:

    • die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots,
    • die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins,
    • die vollständige Eintragung der geforderten Preise,
    • die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.

    Achtung: Sie dürfen die Vertragsunterlagen nicht ändern!

    Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, ob Sie die Unterlagen elektronisch übermitteln können oder müssen. In diesem Fall müssen Sie die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.

    Die Vergabestelle öffnet die Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist. Sie prüft ordnungsgemäß und fristgerecht eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:

    • Vollständigkeit,
    • fachliche Richtigkeit und
    • rechnerische Richtigkeit.

    Den Zuschlag erhalten Sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, schriftlich. Der Zuschlag gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Die Vergabestelle informiert Sie auch, wenn sie den Zuschlag nicht erhalten.
     

    Fristen

    Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, bis wann der Zuschlag erfolgt.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 09.07.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Vergaberecht, beschränkte Ausschreibung, Vergabe, Öffentliche Vergabe, Ausschreibung, E-Vergabe, Veröffentlichung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de