Menschen mit wesentlicher Behinderung in einer Werkstatt (WfbM)
Beschreibung
Eine Werkstatt für behinderte Menschen unterbreitet Arbeits- und Betreuungsangebote für Menschen, die behinderungsbedingt nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
Ziel ist es, durch eine entsprechende Förderung wenn möglich, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.
Online-Dienst
Online-Antrag des LWV Hessen auf Leistungen der Eingliederungshilfe
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen
- Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
- Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
- Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
Ansprechpartner
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden II
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: +49 611 156-0
Telefax: +49 611 156-349
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Kontaktperson
Herr Knierim
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: +49 611 156-0
Telefax: +49 611 156-349
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Regionalverwaltung Wiesbaden III
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: +49 611 156-0
Telefax: +49 611 156-349
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
erforderliche Unterlagen
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag mit der Anlage T einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Rechtsgrundlage(n)
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53-60 SGB XII
- Sozialgesetzbuch Neuntes BuchKeine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 53-60 SGB XIIKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Aufnahme in die Werkstatt und das damit verbundene Eingangsverfahren (Dauer bis zu 3 Monate) und im Berufsbildungsbereich (Dauer bis zu 2 Jahre) ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder ein Rentenversicherungsträger/Berufsgenossenschaft zuständig; die Zuständigkeit des LWV Hessen (Arbeitsbereich) setzt erst danach ein.
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Werkstätten für behinderte Menschen".
- Werkstätten für behinderte Menschen(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- Landeswohlfahrtsverband Hessen(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landeswohlfahrtsverband, Werkstatt für Behinderte, Eingliederung, Integration, LWV, Menschen mit Behinderung, Behindertenwerkstatt, Betreuung