Hausmüll Entsorgung

    Abfall: Hausmüll entsorgen

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

    Beschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadt Wächtersbach - Umwelt & Abfall

    Adresse

    Postanschrift

    Schloss 1

    63607 Wächtersbach

    Kontakt

    Telefon: 06053 802-0

    Telefax: 06053 802-65

    E-Mail: umwelt@stadt-waechtersbach.de

    Internet

    Formulare

    Für Pflegebedürftige und Personen mit Inkontinenz kann zusätzlich eine kostenfreie "Windeltonne" beantragt werden. Hierfür ist ein vom Arzt ausgefülltes Formular vorzulegen. Das Formular ist im Rathaus und über die Homepage der Stadt erhältlich. Alle 2...
    Für Pflegebedürftige und Personen mit Inkontinenz kann zusätzlich eine kostenfreie "Windeltonne" beantragt werden. Hierfür ist ein vom Arzt ausgefülltes Formular vorzulegen. Das Formular ist im Rathaus und über die Homepage der Stadt erhältlich. Alle 2 Jahre ist der Verwaltung zwingend, unaufgefordert ein aktueller Nachweis über den weiteren Bedarf vorzulegen, da die Windeltonne ansonsten seitens der Stadt einzuziehen ist. Die Windeltonne kann zusätzlich zur regulären Rest-/Hausmülltonne jeweils zum Abholtermin bereitgestellt werden.

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wächtersbach - Bauen & Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Schloss 1

    Postfach

    63607 Wächtersbach

    Kontakt

    Telefon: 06053 802-0

    Telefax: 06053 802-88

    E-Mail: bauamt@stadt-waechtersbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Für Pflegebedürftige und Personen mit Inkontinenz kann zusätzlich eine kostenfreie "Windeltonne" beantragt werden. Hierfür ist ein vom Arzt ausgefülltes Formular vorzulegen. Das Formular ist im Rathaus und über die Homepage der Stadt erhältlich. Alle 2...
    Für Pflegebedürftige und Personen mit Inkontinenz kann zusätzlich eine kostenfreie "Windeltonne" beantragt werden. Hierfür ist ein vom Arzt ausgefülltes Formular vorzulegen. Das Formular ist im Rathaus und über die Homepage der Stadt erhältlich. Alle 2 Jahre ist der Verwaltung zwingend, unaufgefordert ein aktueller Nachweis über den weiteren Bedarf vorzulegen, da die Windeltonne ansonsten seitens der Stadt einzuziehen ist. Die Windeltonne kann zusätzlich zur regulären Rest-/Hausmülltonne jeweils zum Abholtermin bereitgestellt werden.

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Restabfall, Restmülltonne, schwarze Tonne, Müllabfuhr, Restmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de