Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
-
zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Stadt Steinau an der Straße
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Telefon: 06663 973-0
Telefax: 06663 973-50
E-Mail: magistrat@steinau.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Steinau an der Straße - Hauptabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Telefon: 06663 973-30
Telefax: 06663 973-50
E-Mail: magistrat@steinau.de
Kontaktperson
Herr Schmidt (Hauptabteilungsleiter)
Herr Biegl
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 973-79
Fax: 06663 973-50
Herrn Fahrein (IT-Administrator)
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 973-86
Fax: 06663 973-50
Herr Slotta
Internet
Stadt Steinau an der Straße - Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Telefon: 06663 973-42
Telefax: 06663 973-50
E-Mail: magistrat@steinau.de
Kontaktperson
Frau Ries
Frau Keidel
Herr Link
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 97350
Telefon Festnetz: 06663 97341
E-Mail: magistrat@steinau.de
Herr Stoppel
Postfachadresse
Brüder-Grimm-Straße 47
Postfach 1269
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 97341
Fax: 06663 97350
E-Mail: magistrat@steinau.de
Herr Rohatsch
Frau Stoppel
Herr Schmidt
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 97350
Telefon Festnetz: 06663 97318
E-Mail: magistrat@steinau.de
Internet
Main-Kinzig-Kreis - Bauordnungsamt - Bauaufsicht/Genehmigungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-14265
Telefax: 06051 85-14260
E-Mail: bauaufsicht@mkk.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bebauung, Bebauungsplan, Baugebiet, Erschließungsplan, Bauamt, Bauen, Flächennutzungsplan, Bauwesen