Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienst
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-14423
Telefax: 06051 85-14280
E-Mail: umweltamt@mkk.de
Internet
Stadt Steinau an der Straße - Hauptabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Telefon: 06663 973-30
Telefax: 06663 973-50
E-Mail: magistrat@steinau.de
Kontaktperson
Herr Schmidt (Hauptabteilungsleiter)
Herr Biegl
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 973-79
Fax: 06663 973-50
Herrn Fahrein (IT-Administrator)
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 973-86
Fax: 06663 973-50
Herr Slotta
Internet
Stadt Steinau an der Straße - Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Telefon: 06663 973-42
Telefax: 06663 973-50
E-Mail: magistrat@steinau.de
Kontaktperson
Frau Bäumer
Frau Ries
Frau Keidel
Herr Link
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 97341
Fax: 06663 97350
E-Mail: magistrat@steinau.de
Herr Stoppel
Postfachadresse
Brüder-Grimm-Straße 47
Postfach 1269
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 97341
Fax: 06663 97350
E-Mail: magistrat@steinau.de
Herr Rohatsch
Frau Stoppel
Herr Schmidt
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 97318
Fax: 06663 97350
E-Mail: magistrat@steinau.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 39 (5) Satz 1 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 67 Bundesnaturschutzgesetz:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Schnitt, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Ausnahmegenehmigung, Bäume, Naturschutz, Fällen