Vergnügungsteuer Festsetzung

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Hinweise für Sinntal: Automatensteuer

    Im Bereich der Gemeinde Sinntal wird derzeit keine Automatensteuer erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sinntal - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 11

    36391 Sinntal

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06664 80-101

    Telefax: 06664 80-121

    E-Mail: steueramt@sinntal.de

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Stichwörter

    Automatensteuer, Geld, Glücksspiel, Spielautomat, Spielhallen, Spielsteuer, Vergnügungssteuer, Spielgerätesteuer, Steuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de