Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Schöneck - Stadtentwicklung
Adresse
Postanschrift
Herrnhofstr. 7
Postfach
61137 Schöneck
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06187 9562-302
Telefax: 06187 9562-399
E-Mail: info@schoeneck.de
Kontaktperson
Frau Beate Zeh
Postanschrift
Herrnhofstr. 8
61137 Schöneck
Fax: 06187 9562-399
Telefon Festnetz: 06187 9562-307
E-Mail: b.zeh@schoeneck.de
E-Mail: bestattungen@schoeneck.de
Internet
Gemeinde Schöneck - Bürgerservice und Ordnungswesen
Adresse
Postanschrift
Herrnhofstraße 8
61137 Schöneck
Öffnungszeiten
Bürgerbüro:
Montag 07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Übrige Ämter FB 2:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06187 95620
Telefax: 06187 9562-299
E-Mail: info@schoeneck.de
Kontaktperson
Frau Petra Marx
Postanschrift
Herrnhofstr. 8
61137 Schöneck
Telefon Festnetz: 06187 9562-203
Fax: 06187 9562-299
E-Mail: p.marx@schoeneck.de
E-Mail: standesamt@schoeneck.de
Frau Ute Zeh
Postanschrift
Herrnhofstr. 8
61137 Schöneck
Telefon Festnetz: 06187 9562-208
Fax: 06187 9562-299
E-Mail: buergerbuero@schoeneck.de
E-Mail: u.zeh@schoeneck.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
- Sterbeurkunde:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall-anzeige, Trauerfall, Sterbefall, Todesfall