Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schöneck - Stadtentwicklung

    Adresse

    Postanschrift

    Herrnhofstr. 7

    Postfach

    61137 Schöneck

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06187 9562-302

    Telefax: 06187 9562-399

    E-Mail: info@schoeneck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Schöneck - Bürgerservice und Ordnungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Herrnhofstraße 8

    61137 Schöneck

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: 

    Montag           07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

    Dienstag         08.00 - 12.00 Uhr

    Mittwoch        08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 

    Donnerstag    08.00 - 12.00 Uhr

    Freitag            08.00 - 12.00 Uhr 

    Übrige Ämter FB 2: 

    Montag           08.00 - 12.00 Uhr

    Mittwoch        08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

    Freitag            08.00 - 12.00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06187 95620

    Telefax: 06187 9562-299

    E-Mail: info@schoeneck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Hinweise für Schöneck: Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Räumpflicht, Sand, Schneeräumung, Streumittel, Eis, Winterdienst, Schnee, Räum- und Streupflicht, Glatteis, Streupflicht, Streusalz, Granulat, Schneepflug, Streusplitt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de