Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Bautechnik
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06661 85-308
Telefax: 06661 85-399
E-Mail: bauamt@schluechtern.de
Kontaktperson
Herr Jürgen Schmidt (Fachbereichsleitung Bauverwaltung)
Herr Jan Knüttel (Straßen- und Tiefbau)
Herr Christian Ochs (Straßen- und Tiefbau)
Herr Marc Lotz (Bauhof - Leitung)
Hausanschrift
Fax: +49 6664 85-489
Telefon Festnetz: +49 6664 85-400
E-Mail: bauhof@schluechtern.de
E-Mail: m.lotz@schluechtern.de
Frau Andrea Wenicker (Sekretariat Fachbereich Bauverwaltung)
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-399
Telefon Festnetz: +49 6661 85-306
E-Mail: bauamt@schluechtern.de
E-Mail: a.wenicker@schluechtern.de
Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06661 85-400
Telefax: 06661 85-498
E-Mail: bauhof@schluechtern.de
Kontaktperson
Herr Marc Lotz (Bauhof - Leitung)
Hausanschrift
Fax: +49 6664 85-489
Telefon Festnetz: +49 6664 85-400
E-Mail: bauhof@schluechtern.de
E-Mail: m.lotz@schluechtern.de
Herr Jürgen Baier (stellvertretender Bauhofsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6664 85-400
Fax: +49 6664 85-498
E-Mail: bauhof@schluechtern.de
E-Mail: j.baier@schluechtern.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 10 Abs. 4 HStrGKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Schnee, Winterdienst, Streusplitt, Streumittel, Räumpflicht, Schneeräumung, Streupflicht, Streusalz, Schneepflug, Granulat, Glatteis, Sand, Räum- und Streupflicht, Eis