Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06661 85-122
Telefax: 06661 85-199
E-Mail: standesamt@schluechtern.de
Kontaktperson
Frau Leonie Blum (Standesamt - Leitung)
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-199
Telefon Festnetz: +49 6661 85-122
E-Mail: l.blum@schluechtern.de
E-Mail: standesamt@schluechtern.de
Frau Katja Grammel (Standesamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6661 85-123
Fax: +49 6661 85-199
E-Mail: standesamt@schluechtern.de
E-Mail: k.grammel@schluechtern.de
Ortsgericht
Adresse
Hausanschrift
Krämerstraße 5
36381 Schlüchtern
("Haus des Handwerks" - Erdgeschoss - Eingang Kreishandwerkerschaft)
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechtag: Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06661 85-370
Kontaktperson
Frau Gerlinde Frick (Ortsgerichtsvorsteherin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6661 85-370(Während der Sprechzeiten!)
E-Mail: ortsgericht@schluechtern.de
erforderliche Unterlagen
Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vornehmen lassen.
Damit ein Kirchenaustritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2012 berücksichtigt werden kann, ist dieser Ihrem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen. Zu diesem Zweck ist die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011/2012 sowie der Austrittsurkunde erforderlich.
Ab dem Jahr 2013 werden die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale ausschließlich elektronisch übermittelt. Von Ihrem Kirchenaustritt erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Der Gang zum Finanzamt ist insoweit entbehrlich.
Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte
Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
- Informationsblatt bei Kirchenaustritt - Berücksichtigung beim LohnsteuerabzugKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Konfession, Kirchensteuer, Kirche, Religionsgemeinschaft, Kirchenaustritt, Religion, Evangelisch, Katholisch, Kircheneintritt