Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
Beschreibung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:
- Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz
- Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig)
- Umzüge
- Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne von § 14 des "Versammlungsgesetzes" sowie ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche Kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen.
Voraussetzungen Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.
- Versammlungsgesetz(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet, mit Ausnahme von Städten und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern. Dort ist der Landrat als Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.
Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 7.00 - 13.00 Uhr Dienstag 7.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: verkehrsabteilung@mkk.de
Internet
Fachbereich 3.0 - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06661 85-100
Telefax: 06661 85-199
E-Mail: ordnungsamt@schluechtern.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Ordnungsverwaltung)
Frau Leonie Blum (Standesamt - Leitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6661 85-122
Fax: +49 6661 85-199
E-Mail: standesamt@schluechtern.de
E-Mail: l.blum@schluechtern.de
Herr Alexander Göhler (Ordnungspolizei)
Frau Katja Grammel (Standesamt)
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-199
Telefon Festnetz: +49 6661 85-123
E-Mail: k.grammel@schluechtern.de
E-Mail: standesamt@schluechtern.de
Frau Britta Köster (Gewerbeamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6661 85-104
Fax: +49 6661 85-249
E-Mail: gewerbeamt@schluechtern.de
E-Mail: b.koester@schluechtern.de
Herr Martin Link (Ordnungspolizei)
Herr Florian Leipold (Stadtpolizeipolizei)
Mitarbeiter/in (Sekretariat Fachbereich Ordnungsverwaltung)
Frau Tanja Mittag (Fachbereichsleitung Ordnungsverwaltung)
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-249
Telefon Festnetz: +49 6661 85-102
E-Mail: t.mittag@schluechtern.de
E-Mail: ordnungsamt@schluechtern.de
Mitarbeiter/in (Sachgebiet Brandschutz)
Herr Maik Waidlein (Ordnungspolizei)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6661 85-223
Fax: +49 6661 85-249
E-Mail: m.weidlein@schluechtern.de
Mitarbeiter/in (Feuerwehrstützpunkt Schlüchtern - Stadtbrandinspektor)
Herr Fabian Zarnack (Gewerbeamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6661 85-100
Fax: +49 6661 85-249
E-Mail: gewerbeamt@schluechtern.de
E-Mail: f.zarnack@schluechtern.de
Herr Ingo Blum (Einwohnermeldeamt - Leitung)
Mitarbeiter/in (Einwohnermeldeamt)
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan etc.
- schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfern-straßengesetzes bzw. §§ 16, 17 des Hessischen Straßengesetzes darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
- Streckenplan
- Versicherungsnachweise
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Verordnung zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten
- §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebühren-Nr. 263 der Anlage zu § 1 GebOSt
- § 8 Bundesfernstraßengesetz
- §§ 16, 17 Hessisches Straßengesetz
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei sehr großen Veranstaltungen entsprechend frühzeitiger.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; innerhalb der zutreffenden Gebührennummer nach der Größe der Veranstaltung. Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können gesondert Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kfz, Triathlonveranstaltung, Veranstaltungen, Strassenverkehrsordnung, Motorsportliche Veranstaltung, Veranstaltungen auf Straßen, Umzugsgenehmigungen, Umzüge, Radrennen, Straßenfeste, StVO, Märkte, Straßenverkehrsordnung