Bildungsurlaub
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.
Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".
- Bildungsurlaub Hessen(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Ansprechpartner
Gemeinde Ronneburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 14.00 Uhr - 18.30 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Freitag: 7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06184 9276-0
Telefax: 06184 9276-20
Kontaktperson
Frau Andrea Bassermann
Telefon Festnetz: 06184 9276-23
E-Mail: andrea.bassermann@ronneburg.eu
Frau Tanja Bless
Telefon Festnetz: 06184 9276-21
E-Mail: tanja.bless@ronneburg.eu
Frau Petra Engelhaupt
Telefon Festnetz: 06184 9276-16
E-Mail: petra.engelhaupt@ronneburg.eu
Frau Jung Karin
Telefon Festnetz: 06184 9276-12
E-Mail: karin.jung@ronneburg.eu
Frau Katharina Kunz
Telefon Festnetz: 06184 9276-25
E-Mail: katharina.kunz@ronneburg.eu
Frau Roswitha Mohn
Telefon Festnetz: 06184 9276-0
E-Mail: roswitha.mohn@ronneburg.eu
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Stichwörter
Fortbildungsurlaub, Weiterbildung, Freistellungsanspruch, bezahlte Freistellung, Bildungsurlaub, Berufsbildung, Bildungsfreistellung, Weiterbildungsurlaub