Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Nidderau - Fachbereich Ordnungswesen
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Kontakt
Telefon: 06187 299-0
Telefax: 06187 299-101
E-Mail: info@nidderau.de
Kontaktperson
Thorsten Bilger
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-131
E-Mail: stadtpolizei@nidderau.de
Peter Hess
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-131
E-Mail: stadtpolizei@nidderau.de
Thorsten Löwenbrück
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-131
E-Mail: stadtpolizei@nidderau.de
Tobias Kappler
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-131
E-Mail: stadtpolizei@nidderau.de
Patrick Zschietschker
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-131
E-Mail: stadtpolizei@nidderau.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Müllabfuhr, Straße kehren, Kehrmaschine, Straßenreinigung, Gehwegreinigung, Stadtreinigung, Schnee räumen, Glatteis, Reinigung, Schneeräumung, Winterdienst, Schmutz