Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Nidderau - Fachbereich Umwelt
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 16:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06187 299-0
Telefax: 06187 299-101
E-Mail: info@nidderau.de
Kontaktperson
Nicole Hartenfeller
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-181
E-Mail: nicole.hartenfeller@nidderau.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Altmüll, Hausratbeseitigung, Mistbeseitigung, HMUKLV, Unratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Schrottbeseitigung