Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.
Beschreibung
Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.
Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtig-ten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.
Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
Online-Dienst
Antrag auf Verwendung des kommunalen Wappen und Logos
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Ansprechpartner
Stadt Nidderau - Fachbereich Zentrale Dienste
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Kontakt
Telefon: 06187 299-0
Telefax: 06187 299-101
E-Mail: info@nidderau.de
Kontaktperson
Corinna Wagner
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-210
E-Mail: corinna.wagner@nidderau.de
Carolin Stadtmüller
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-123
E-Mail: carolin.stadtmueller@nidderau.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
- Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
- Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 14 Werktage
Kosten
Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Koordinierungsstelle OZG Kommunal am 06.04.2023
Stichwörter
Wappen, Gemeindewappen, Stadtwappen, Landkreiswappen, Kommunal, Fahnen, Marken, Flaggen