Wohnungsbau Förderung

    Wohnungsbauförderung

    Beschreibung

    Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

    Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

    • Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
    • Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Mietwohnungsbauförderung

    Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

    Modernisierung von Mietwohnungen

    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
    Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

    Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum


    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
     

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
     

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@wibank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Maintal - Fachdienst Kommunale Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhofstraße 4-6

    63477 Maintal

    Öffnungszeiten

    Montag        8.00 - 12.00 Uhr

    Dienstag      8.00 - 12.00 Uhr 

    Mittwoch      8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr 

    Donnerstag  8.00 - 12.00 Uhr 

    Freitag         8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06181 400-0

    Telefax: 06181 400-459

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Bauordnungsamt - Untere Denkmalschutzbehörde, Kreisplanung, Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastraße 20

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-14265

    Telefax: 06051 85-14260

    E-Mail: bauaufsicht@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.

    Fristen

    Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnbauförderung, HMWEVL, Eigenheim, Zuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English