Fliegende Bauten Genehmigung

    Fliegende Bauten

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.
    Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt.

    Zuständigkeit

    Die Ausführungsgenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, in deren Bereich die antragstellende Person die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung hat. Ist die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig, in deren Bereich der Fliegende Bau erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden soll.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Zum Wartturm 11-13

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-14423

    Telefax: 06051 85-14280

    E-Mail: umweltamt@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Maintal - Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhofstr. 4-6

    63477 Maintal

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag        8.00 - 12.00 Uhr

    Dienstag      8.00 - 12.00 Uhr 

    Mittwoch      8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr 

    Donnerstag  8.00 - 12.00 Uhr 

    Freitag         8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06181 400-0

    Telefax: 06181 400-459

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Bauordnungsamt - Bauaufsicht/Genehmigungsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastraße 20

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-14265

    Telefax: 06051 85-14260

    E-Mail: bauaufsicht@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer sog. Ausführungsgenehmigung, die von der Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. Die Genehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen 1 und 5 Jahren und kann jeweils um den Zeitraum der Gültigkeit der Ausführungsgenehmigung verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Hessen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Jedes Mal, wenn ein Fliegender Bau in Gebrauch genommen werden soll, ist das der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens 3 Tage vor Inbetriebnahme anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Riesenräder, Belustigungsgeschäfte, Mobile Architektur, nicht ortsfeste Tribünen, Bühnen und Bühnenüberdachungen für Konzerte, Zelte, Luftschaukeln, Gebrauchsabnahme, Zirkus, Temporäre Architektur, Zelt, Autoscooter, Fliegende Bauten, Achterbahnen, Bauamt, Festzelte und Zirkuszelte, Ausführungsgenehmigung, Karussells, Schaubuden, Fahrgeschäfte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English