Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Linsengericht: Wassergebühr, Wasserpreis

    Zuständiger Wasserversorger für die Gemeinde Linsengericht ist die Stadtwerke Gelnhausen GmbH.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Linsengericht - Steuern und Abgaben

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist i. d. R. nicht erforderlich. Gerne können sie Anfragen telefonisch oder per Mail an uns richten.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Amtshofstraße 1

    63589 Linsengericht

    Kontakt

    Telefon: +49 6051 709-141

    Telefax: +49 6051 709-940

    E-Mail: steueramt@linsengericht.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise für Linsengericht: Wassergebühr, Wasserpreis

    Zuständiger Wasserversorger für die Gemeinde Linsengericht ist die Stadtwerke Gelnhausen GmbH.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de