Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Hasselroth - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
(Früher: Hauptstraße 20 Diese Adresse ist auch als Navigationsadresse zu verwenden. Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Adresse den OT Neuenhaßlau mit einzutragen. )
Öffnungszeiten
Montags: 8.30 - 12.00 Uhr + 14.00 - 18.00 Uhr
Di. / Do. / Fr.: 8.30 - 12.00 Uhr
und nach tel. Vereinbarung
Wir bitten, wenn möglich um Terminabsprache, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind, nach vorheriger Vereinbarung ebenfalls möglich. Sprechen Sie uns an!
Mit dem folgenden Link können Sie leicht Ihren Termin auch online vereinbaren:
Kontakt
Telefon: 06055 8806-0
Telefax: 06055 8806-40
E-Mail: buergerbuero@hasselroth.de
Kontaktperson
Frau Vanessa Gerbig
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
Neuenhaßlau
Fax: 06055 8806-40
Telefon Festnetz: 06055 8806-15
E-Mail: v.gerbig@hasselroth.de
Frau Fana Tekle
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
Neuenhaßlau
Telefon Festnetz: 06055 8806-14
Fax: 06055 8806-40
E-Mail: f.tekle@hasselroth.de
Frau Sophia Schneider
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
Neuenhaßlau
Telefon Festnetz: 06055 8806-17
Fax: 06055 8806-40
E-Mail: s.schneider@hasselroth.de
Internet
erforderliche Unterlagen
-
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
-
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes Passgesetz (PassV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise für Hasselroth: Reisepass, vorläufiger
Gebühr: 26,00 €
Vorläufiger Reisepass
Gebühr: 26,00 €
Art der Gebühr: Verwaltungsgebühr
Hinweise für Hasselroth
Vorläufiger Reisepass: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausweis, Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Pass, Reiseausweis