Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienst
Personalausweis - Verlustmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Hasselroth - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
(Früher: Hauptstraße 20 Diese Adresse ist auch als Navigationsadresse zu verwenden. Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Adresse den OT Neuenhaßlau mit einzutragen. )
Öffnungszeiten
Montags: 8.30 - 12.00 Uhr + 14.00 - 18.00 Uhr
Di. / Do. / Fr.: 8.30 - 12.00 Uhr
und nach tel. Vereinbarung
Wir bitten, wenn möglich um Terminabsprache, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind, nach vorheriger Vereinbarung ebenfalls möglich. Sprechen Sie uns an!
Mit dem folgenden Link können Sie leicht Ihren Termin auch online vereinbaren:
Kontakt
Telefon: 06055 8806-0
Telefax: 06055 8806-40
E-Mail: buergerbuero@hasselroth.de
Kontaktperson
Frau Vanessa Gerbig
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
Neuenhaßlau
Fax: 06055 8806-40
Telefon Festnetz: 06055 8806-15
E-Mail: v.gerbig@hasselroth.de
Frau Fana Tekle
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
Neuenhaßlau
Telefon Festnetz: 06055 8806-14
Fax: 06055 8806-40
E-Mail: f.tekle@hasselroth.de
Frau Sophia Schneider
Postanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
Neuenhaßlau
Telefon Festnetz: 06055 8806-17
Fax: 06055 8806-40
E-Mail: s.schneider@hasselroth.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Abs. 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Ausweis beantragen, Neuer PA, verloren, PA, Verlust, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Verloren, Ausweis ausstellen, Perso, Identitätsdokument, Personaldokument, neuer Personalausweis