Bildungsurlaub
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.
Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".
- Bildungsurlaub Hessen(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Online-Dienst
Ansprechpartner
Stadt Hanau - Volkshochschule
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
montags, dienstags 9.30 - 12.00 Uhr
13.30 – 15.30 Uhr
mittwochs 8.30 - 10.30 Uhr
13.30 – 17.30 Uhr
donnerstags, freitags 9.30 - 12.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung.
In den Schulferien ist die Geschäftsstelle nur vormittags geöffnet.
Kontakt
Telefon: 06181 9238020
Telefax: 06181 9238021
E-Mail: fit@vhs-hanau.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches BildungsurlaubsgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Stichwörter
bezahlte Freistellung, Fortbildungsurlaub, Weiterbildungsurlaub, Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub, Berufsbildung, Weiterbildung, Freistellungsanspruch