Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
    •  

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Online-Dienste

    i-Kfz Online-Zulassung / Ummeldung (Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung u. Adressänderung)

    ID: L100001_393555988

    Beschreibung

    i-Kfz Online-Zulassung / Ummeldung (Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung u. Adressänderung)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassung und Ummeldung online (Zulassungsstelle Hanau)

    ID: L100001_393304621

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
    • giropay
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Hanau Bürgerservice (und Zulassungsstelle für die Stadt Hanau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Blaum-Platz 8

    63450 Hanau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten nach vorheriger Terminvereinbarung:

    Montag  08:00-13:00 Uhr

    Dienstag  09:30-18:00 Uhr

    Mittwoch  08:00-13:00 Uhr

    Donnerstag  08:00-13:00 Uhr

    Freitag  08:00-13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06181 295-8135

    Telefax: 06181 295-518

    E-Mail: buergerservice@hanau.de

    Internet

    Stichwörter

    Anmelden, Anmeldung, Auto abmelden, Auto anmelden, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Kinderreisepass, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Pass, Passamt, Personalausweis, Reisepass, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Neuzulassung, Auto Zulassen, Anhänger anmelden, Motorrad anmelden, Auto anmelden, Lkw anmelden, Bus anmelden, Motorrad zulassen, Neuwagen zulassen, Kfz erstmals zulassen, Neuwagen anmelden, Bus zulassen, Wohnmobil anmelden, Neufahrzeugzulassung, Neufahrzeug zulassen, Neuwagenzulassung, Kfz-Zulassung, Anhänger zulassen, Fahrzeug anmelden, Wohnmobil zulassen, Straßenzulassung, Pkw erstmals zulassen, Lkw zulassen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de