Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisOnline erledigen

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Allgemeines Ordnungsrecht / Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinheimer Straße 1b

    Postfach

    63450 Hanau

    Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 1852

    63408 Hanau

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag geschlossen
    Dienstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 Uhr-16:30 Uhr
    Donnerstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
    Freitag 8:30 Uhr-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06181 295-1622

    E-Mail: Gewerbeamt@hanau.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Hinweise für Hanau: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

    Sie benötigen zusätzlich zu der bei allen Gewerbearten notwendigen Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis, die vor Betriebsbeginn vorhanden sein muss. Da dies leider nicht von einem Tag auf den anderen geht, bemühen Sie sich bitte rechtzeitig darum.

    Für die Erlaubnis nach § 33c der Gewerbeordnung - zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit - müssen Sie bei unserem Amt einen Antrag stellen. Da dieser derzeit nur in Papierform vorliegt, können Sie ihn momentan nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, per Post oder per Fax erhalten.

    Zu dem vollständig ausgefüllten Antrag benötigen wir noch folgende Unterlagen:

    Natürliche Personen

    Hierzu zählen auch die Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Beachten Sie bitte, daß jeder der Gesellschafter eine eigene Erlaubnis benötigt und demzufolge auch für jeden Gesellschafter die nachgenannten Unterlagen zu erbringen sind.

    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) der Belegart "0"
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) der Belegart "9"


    Beide Vordrucke sind bei der Meldebehörde des jeweiligen Hauptwohnsitzes zu beantragen. Wenn Sie in Hanau wohnen, wenden Sie sich bitte an den Stadtladen im Rathaus, Am Markt 14-18.

    Soweit Sie korrekt unsere Anschrift - Stadtverwaltung Hanau (Ordnungsamt), Postfach 1852 63408 Hanau - angeben, wird das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister uns direkt zugesandt.
    (Dauer: ca. 2 Wochen)

    Juristische Personen

    Die oben angegebenen Unterlagen beziehen sich in diesem Fall auf den bzw. die vertretungsberechtigten Geschäftsführer.

    Zusätzlich werden benötigt:

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person
    • Kopie des Handelsregisterauszugs
    • bei noch nicht eingetragenen Firmen (in Gründung):
    • Antrag auf Eintragung beim Registergericht


    sowie

    • Kopie des Gesellschaftsvertrages


    Zusätzlich zu der Aufstellerlaubnis wird für jeden Aufstellort noch eine Geeignetheitsbestätigung gem. § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung erforderlich, d.h. für jede Gaststätte, Spielhalle etc. in der Sie Geräte aufstellen möchten.

    Außerdem ist in jeder Gemeinde, in der Sie Automaten aufstellen möchten, eine Gewerbeanmeldung gem. § 14 Gewerbeordnung vorzunehmen.

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Kosten

    Hinweise für Hanau: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

    Kosten Aufstellererlaubnis:
    650.- Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    33c GewO, Spielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Geldspielgeräte, Glücksspiel, PTB

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de