Hundesteuer AnmeldungOnline erledigen

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Hinweise für Hanau: Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter / jede Hundehalterin ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss am Halsband befestigt werden.

    Voraussetzungen:
    Halter / Halterin eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

    Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Online-Dienste

    Hund anmelden (Hundesteuer)

    ID: L100001_373824399

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hundesteuermarke Verlust melden und Ersatz beantragen

    ID: L100001_376403135

    Beschreibung

    Online-Antrag auf Bestellung einer Ersatz-Hundesteuermarke

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Stadtsteueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 14-18

    Postfach

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr
    Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr

    oder nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefax: 06181 295-215

    E-Mail: Steuern@Hanau.de

    Formulare

    Hundesteuer - Antrag auf Abmeldung eines Hundes
    Hundesteuer - Antrag auf Anmeldung eines Hundes

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Hinweise für Hanau: Hundesteuer - Hund anmelden

    Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Hanau erhoben, die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau beschlossen wurde.
    Die Hundesteuer dient zunächst, wie alle anderen Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat. Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Hinweise für Hanau: Hundesteuer - Hund anmelden

    Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, ist dieser unverzüglich bei der zuständigen Dienststelle der Stadt Hanau anzumelden, da die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats entsteht, in dem der Hund aufgenommen wurde.

    Stammt dieser Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin, so beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Hanau: Hundesteuer - Hund anmelden

    Die Steuer beträgt in Hanau jährlich:

    • für den ersten Hund 80,00 €
    • für den zweiten Hund 150,00 €
    • für jeden weiteren Hund 200,00 €

    für einen gefährlichen Hund gemäß Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Hessen 500,00 €


    Unter Umständen können Hunde von der Hundesteuer befreit oder die Hundesteuer ermäßigt werden. Mehr hierzu erfahren sie in der Satzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Hinweise für Hanau: Hundesteuer - Hund anmelden

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (z. B. Bewachung von abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Die Steuer für gefährliche Hunde kann lediglich durch das Ablegen eine Begleithundeprüfung ermäßigt werden. Eine Steuerermäßigung für Empfänger von Leistungen des Sozialgesetzbuches sieht die Stadt Hanau ebenfalls nicht vor.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hund Anmeldung, Hundeanmeldung, Hund, kommunale Steuer, Haustier, Hundesteuer, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de