Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Online-Dienst
Lagerfeuer, Genehmigung beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hanau - Allgemeines Ordnungsrecht / Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1852
63408 Hanau
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr-16:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06181 295-1622
E-Mail: Gewerbeamt@hanau.de
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Fristen
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Höhenfeuer, Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer, Osterfeuer