Bewachung Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Hammersbach
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06185 18000
Telefax: 06185 180044
E-Mail: zentrale@hammersbach.de
Kontaktperson
Frau Manuela Böhme
Herr Stefan Brezina (Bauamtsleitung)
Frau Petra Danguillier
Frau Nina Dunkel (Leitung Finanzverwaltung)
Frau Nadine Geßner
Frau Carina Gräf
Frau Katharina Guarino
Herr Peter Heinz
Frau Heike Heinze
Frau Vanessa Kammler (Kassenleitung)
Herr Ullrich Müller (Forstamt)
Frau Sandra Schutt (Hauptamtsleitung)
Herr Tobias Lenz
Herr Sebastian Altenburg
Internet
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Bewachungsverordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
- 6. VO zur Änderung d. Gewerberecht-Zuständigkeitsverordnung vom 05.06.2018
Fristen
Keine.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen