Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Bauamt
Aktuelles
Das Bauamt ist für Baugenehmigungen, Abwasserbeseitigungen, Abriss von Gebäuden, dem Hoch- und Tiefbau, die Wasserversorgung sowie die Planung von Baugebieten zuständig. Des Weiteren ist das Bauamt für den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Limes zuständig und betreut den Abwasserverband Oberes Krebsbachtal. Außerdem bekommen Sie nach einer Terminvereinbarung Einsicht in die Baupläne der Gemeinde Hammersbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06185 180012(Bauhofleiter Stefan Brezina)
Telefon: 06185 180013(Sacharbeiterin (Bauamt) Manuela Böhme )
Telefon: 06185 180022(Sacharbeiter (Bauamt), Ansprechpartner für Forst und Holzverkauf Ulli Müller )
Telefon: 06185 180014(Ansprechpartnerin Liegenschaften Heike Heinze )
Telefax: 06185 180044
E-Mail: s.brezina@hammersbach.de(Bauamtsleiter )
E-Mail: m.boehme@hammersbach.de(Sacharbeiterin Bauamt)
E-Mail: h.heinze@hammersbach.de(Liegenschaften)
E-Mail: u.mueller@hammersbach.de(Sacharbeiter Bauamt, Ansprechpartner Forst und Holzverkauf )
Kontaktperson
Frau Manuela Böhme
Frau Heike Heinze
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtungsstörung, Verkehrssicherheit, Laternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampen, Lampen