Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Online-Dienst
Gebühr für Kindertageseinrichtungen
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Jugendamt - Zentralstelle für Kinderbetreuung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen
(Info: Bürger aus Nidderau können ihren Antrag im Rathaus abgeben!)
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-14801
Telefax: 06051 85-14463
E-Mail: jugendamt@mkk.de
Internet
Kindertageseinrichtungen
Aktuelles
Die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hammersbach umfassen verschiedene Betreuungseinrichtungen, damit jedes Kind jeder Altersstufe betreut werden kann.
Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr werden in der u3 (Am Rathaus 12, 63546 Hammersbach) betreut.
Kinder ab dem 3. Lebensjahr werden in der ''Kinderburg'' (Am Rathaus 14, 63546 Hammersbach) oder in der Einrichtung ''Kinderhaus'' (Köbler Weg 56 in 63546 Hammersbach) betreut.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06185 893319(KiTa-Leitung )
Telefon: 06185 893318(KiTa-Leitung Vertretung )
E-Mail: a.koenig@hammersbach.de(KiTa-Leitung )
E-Mail: b.seitz@hammersbach.de(KiTa-Leitung Vertretung )
Kontaktperson
Frau Angelina Vivienne König (KiTa-Leitung)
Herr Burkhard Seitz (KiTa-Leitung Vertretung)
Hauptamt
Aktuelles
Das Hauptamt ist die Anlaufstelle, die für Fragen zur Ablauforganisation und der inneren Verwaltung zuständig ist. Das Hauptamt besitzt das Recht, bei der Erlassung von Satzungen und Verordnungen mitzuwirken.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06185 180024
E-Mail: s.schutt@hammersbach.de
Kontaktperson
Frau Sandra Schutt (Hauptamtsleitung)
Personalamt
Aktuelles
Das Personalamt umfasst die Personalplanung, ermittelt den Personalbedarf und unterstützt und beratet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitszeitveränderung. Die Sacharbeiter des Personalamts erstellen Arbeitsverträge und sind auch für die Änderung dieser zuständig. Das Personalamt trifft personalrechtliche Entscheidungen und sorgt für die einheitliche Anwendung der personalrechtlichen Vorschriften in der ganzen Gemeindeverwaltung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06185 180050
Telefax: 06185 180067
E-Mail: a.fernau@hammersbach.de
Kontaktperson
Frau Nina Dunkel (Leitung Finanzverwaltung)
Frau Chiara Marra
Frau Sandra Schutt (Hauptamtsleitung)
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Bemerkungen
- KindertagesbetreuungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kindergarten, Kinderhort, Kindertagesstätten, Hort, Kindertageseinrichtungen, Kita, Kindergärten