Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Unter Erschließungsbeiträgen versteht man die Kosten für die erstmalige Herstellung einer Straße, durch die Baugrundstücke erschlossen werden. Die Kosten für diese erstmalige Herstellung werden i.d.R. zu 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt, 10 Prozent der Kosten trägt die Gemeinde.

    Ist eine Straße bereits vorhanden und wird erneuert, fallen hierfür Kosten nach dem KAG in Verbindung mit den kommunalen Satzungen an. Je nach Qualifizierung der Straßen werden zwischen 25 und 75 Prozent auf die Anlieger umgelegt.

    Für die Wasserver- und Abwasserentsorgung des Baugrundstückes werden Kosten nach dem KAG in Verbindung mit den kommunalen Satzungen erhoben. Die Satzungen der Gemeinden sehen hierfür i.d.R. einen festen Satz pro m² Grundstücksfläche vor.
    Die Versorgung mit Telefon, Datenleitungen, Gas und Strom erfolgt meist durch private Unternehmen.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Aktuelles

    Das Bauamt ist für Baugenehmigungen, Abwasserbeseitigungen, Abriss von Gebäuden, dem Hoch- und Tiefbau, die Wasserversorgung sowie die Planung von Baugebieten zuständig. Des Weiteren ist das Bauamt für den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Limes zuständig und betreut den Abwasserverband Oberes Krebsbachtal. Außerdem bekommen Sie nach einer Terminvereinbarung Einsicht in die Baupläne der Gemeinde Hammersbach.

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63546 Hammersbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:00 Uhr
    Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
    Do. 15:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06185 180012(Bauhofleiter Stefan Brezina)

    Telefon: 06185 180013(Sacharbeiterin (Bauamt) Manuela Böhme )

    Telefon: 06185 180022(Sacharbeiter (Bauamt), Ansprechpartner für Forst und Holzverkauf Ulli Müller )

    Telefon: 06185 180014(Ansprechpartnerin Liegenschaften Heike Heinze )

    Telefax: 06185 180044

    E-Mail: s.brezina@hammersbach.de(Bauamtsleiter )

    E-Mail: m.boehme@hammersbach.de(Sacharbeiterin Bauamt)

    E-Mail: h.heinze@hammersbach.de(Liegenschaften)

    E-Mail: u.mueller@hammersbach.de(Sacharbeiter Bauamt, Ansprechpartner Forst und Holzverkauf )

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erschließungsbeiträge, Erschließungskosten, Kommunalabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English