Liegenschaftskarte - Auszug/Auskunft
Beschreibung
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.
Wenn Sie z.B. für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ausgaben aus der Liegenschaftskarte können Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal "Geodaten online" beziehen.
- Geodaten-onlineKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Liegenschaften
Aktuelles
Die Liegenschaftsabteilung betreut die Grundstücke, die Gemeindehäuser und weitere Objekte der Gemeinde Hammersbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06185 180014
Telefax: 06185 180044
E-Mail: h.heinze@hammersbach.de
Kontaktperson
Frau Heike Heinze
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 611 535-7000
Telefax: +49 611 327605100
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
Internet
Voraussetzungen
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie Verkehr, und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilen die Ämter für Bodenmanagement.
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.10.2016
Stichwörter
Katasterkarte, Geodaten, Liegenschaftskarte, Liegenschaften, Flurstücke, Geobasisdaten, Flurkarte, Vermessung, Geoinformationen, Katasteramt, ALKIS, Grundbuch