Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

    Ansprechpartner

    Liegenschaften

    Aktuelles

    Die Liegenschaftsabteilung betreut die Grundstücke, die Gemeindehäuser und weitere Objekte der Gemeinde Hammersbach.

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63546 Hammersbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:00 Uhr
    Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
    Do. 15:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06185 180014

    Telefax: 06185 180044

    E-Mail: h.heinze@hammersbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Büdingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 33

    63654 Büdingen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-7000

    Telefax: +49 611 327605100

    E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:

    • Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
    • Auf der Startseite unter "häufig gestartete Karten" finden Sie die "Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Stichwörter

    Grundstücksgrenze, Geodaten, Liegenschaftskarte, Liegenschaften, Geobasisdaten, Flurkarte, Geoinformationen, Flurstücke, Grundbuchordnung, Grundbuch, Flurstücksgrenze, Liegenschaftskataster, ALKIS, Katasterkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de