Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Beschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.

    Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

    Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.

    Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Staatsangehörigkeits-/Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Im Niederfeld

    63589 Linsengericht

    (Info: Gebäude Zulassungsstelle Linsengericht)

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-0

    Telefax: 06051 85-77

    E-Mail: buergerportal@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - II 21.1 - Beglaubigungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
    Ausnahme: Montag, 4. September 2023 wegen technischer Umbaumaßnahmen.

    Kontakt

    Telefon: 06151 12-5302

    Telefax: 06151 12-5926

    E-Mail: internationaler-urkundenverkehr@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Standesamt

    Aktuelles

    Das Standesamt ist im Rathaus die zuständige Stelle für die Führung des Personenstandsregisters und die Er- sowie Ausstellung von Personenstandsurkunden. Die Standesbeamten prüfen außedem die Ehevoraussetzungen, führen Eheschließungen und prüfen die rechtliche Voraussetzung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Sie beurkunden außerdem Vaterschaftserkennungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63546 Hammersbach

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06185 180010(Peter Heinz, Standesbeamter )

    Telefon: 06185 180050(Chiara Marra, Standesbeamtin)

    Telefax: 06185 180067

    E-Mail: p.heinz@hammersbach.de

    E-Mail: c.marra@hammersbach.de(Vertretung von Peter Heinz )

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ortsgericht

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63544 Hammersbach

    Öffnungszeiten

    Do. 16:30 - 17:30 Uhr

    Kontaktperson

    • Herr Werner Zahner (Ortsgerichtsvorsteher)
      Hausanschrift

      Köbler Weg 44

      63546 Hammersbach

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgerbüro

    Aktuelles

    Das Bürgerbüro ist die erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger.
    Neben dem Einwohnermeldeamt und dem Passamt ist hier auch das Ordnungsamt, das Standesamt und die Friedhosverwaltung angesiedelt.

    Hier werden alle Fragen des Einwohnermelde- und Passwesens beantwortet sowie Auskünfte zu standesamtlichen Angelegenheiten erteilt. Außerdem können sie im Bereich des Ordnungsamtes Verbennungen pflanzlicher Abfälle anmelden, Straßensperrungen genehmigen oder Parkausweise austellen lassen.

    Des Weiteren ist im Bürgerbüro der Gemeinde Hammersbach das Fundbüro zu finden, die Sacharbeiter vor Ort händigen außerdem Windelsäcke, Restmüllsäcke, Papiersäcke und Gelbe Säcke aus und sind bei anstehenden Wahlen für das Entgegennehmen der Briefwahl und die weitere Bearbeitung zuständig.

    Beschreibung

    .

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63546 Hammersbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06185 18000

    Telefax: 06185 180067

    E-Mail: c.marra@hammersbach.de

    E-Mail: p.heinz@hammersbach.de

    E-Mail: v.kammler@hammersbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
    • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

    Kosten

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Hinweise für Hammersbach

    Beglaubigung einer Unterschrift: Verwaltungsgebühr 6.00 EUR

    Beglaubigung einer Kopie: Verwaltungsgebühr 3.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bestätigung, Dokument, Unterschrift, Bescheinigung, Schriftstück, Apostille, Urkunde, Beglaubigen, Original, Nachweis, Abschrift, Beglaubigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de