Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gründau - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bürgerzentrum 1

    63584 Gründau

    (Ortsteil Lieblos)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie MKK-66
    • Haltestelle: Bahn
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Landesbahn LInie-36

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6051 8203-33

    Telefax: +49 6051 8203-40

    E-Mail: ordnungsamt@gruendau.de

    Kontaktperson

    • Herr Florian Hölzer (Sachgebietsleiter)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pfandleihe, Pfandvermittler, Pfandsachen, Pfandleihanstalt, Leihhaus, Pfandhaus, Pfänder, Pfandsache, Pfandgläubiger, Kredit, Pfandleiher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English