Reisepass Ausstellung vorläufigOnline erledigen

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienst

    Reisedokumente für Kinder beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gründau - Passamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bürgerzentrum 1

    63584 Gründau

    (Ortsteil Lieblos)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie MKK-66
    • Haltestelle: Bahn
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Landesbahn LInie-36

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6051 8203-31

    Telefon: +49 6051 8203-10

    Telefax: +49 6051 8203-40

    E-Mail: tanja.bauer@gruendau.de

    E-Mail: sandra.backhaus@gruendau.de

    Kontaktperson

    • Frau Tanja Bauer (Sachbearbeiterin)

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausweis, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de