Änderung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

    Wenn Sie als Betreiber oder Betreiberin eines Fliegenden Baus Ihre Hauptwohnung oder gewerbliche Niederlassung wechseln, müssen Sie dies der zuständigen Genehmigungsstelle mitteilen.

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (zum Beispiel Fahrgeschäfte oder Zelte).

    Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, die auf einen Adressaten - den Betreiber oder die Betreiberin des Fliegenden Baus - ausgestellt wird. Soll die Genehmigung des Fliegenden Baus auf einen neuen Wohnsitz des gleichen Betreibers oder der gleichen Betreiberin geändert werden, ist dies zu beantragen.

    Die Adressänderung in der Ausführungsgenehmigung wird von der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen vorgenommen.

    Wechselt die zuständige Behörde aufgrund eines Wohnungswechsels/Niederlassungswechsels in ein anderes Bundesland, wird die nun zuständige Behörde benachrichtigt und erhält das Behördenexemplar.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.

    Ansprechpartner

    Für Gründau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Prüfbuch des Fliegenden Baus im Original

    Voraussetzungen

    Die Adressänderung erfolgt, wenn

    • ein Antrag auf Änderung der Adresse im Prüfbuch gestellt wird und
    • das Prüfbuch vorliegt.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Um den Wechsel der Hauptwohnung oder der gewerblichen Niederlassung anzuzeigen, wird das Prüfbuch mit einem Antrag auf Wohnsitzwechsel bei der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen eingereicht.

    Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, erstellt die Genehmigungsstelle einen Bescheid über den Wechsel des Wohnsitzes und fügt ihn dem Prüfbuch hinzu.

    Anschließend wird das Prüfbuch dem Antragsteller zugesendet. Alternativ kann das Prüfbuch auch nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
     

    Fristen

    Die Mitteilung muss nach Wechsel des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen (Die Dauer ist auch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig (Im Frühjahr kann die Bearbeitungszeit aufgrund von vielen stattfindenden Messen und Festen länger sein).)

    Kosten

    Im Falle des Zuständigkeitswechsels in ein anderes Bundesland fallen zusätzliche Fixkosten in Höhe von 20 Euro an.: Verwaltungsgebühr 40.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 19.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Fahrgeschäft, Fliegende Bauten, Zelt, Übertragung, Bühne, Wohnsitzwechsel, Ausführungsgenehmigung, Tribüne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de