Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gründau - Gewerbeamt, Straßenverkehrsangelegenheiten u. Vermietung von Dorfgemeinschaftshäusern

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bürgerzentrum 1

    63584 Gründau

    (Ortsteil Lieblos)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie MKK-66
    • Haltestelle: Bahn
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Landesbahn LInie-36

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 8203-0

    Telefax: 06051 8203-40

    E-Mail: ordnungsamt@gruendau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Gründau - Verbrauchsabrechnung (Wasser-Kanal-Abfall)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bürgerzentrum 1

    63584 Gründau

    (Ortsteil Lieblos)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie MKK-66
    • Haltestelle: Bahn
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Landesbahn LInie-36

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 8203-0

    Telefax: 06051 8203-40

    E-Mail: ordnungsamt@gruendau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reinigung, Schneeräumung, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Winterdienst, Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Stadtreinigung, Schmutz, Straße kehren, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de