Lagepläne
Beschreibung
Für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung, sofern die Vorhaben nicht nach § 63 HBO freigestellt sind. Dafür ist ein
Bauantrag
nach den Vorgaben der Hessischen Bauordnung (HBO) bei der entsprechenden Baugenehmigungsbehörde (Stadt oder Gemeinde oder Landkreis) zu stellen. Mit diesem Bauantrag ist, soweit erforderlich, nach dem Bauvorlagenerlass (BauVorlE) ein
Liegenschaftsplan
einzureichen.
Der Liegenschaftsplan besteht aus einem aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte, der in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein soll. Der Maßstab beträgt im Allgemeinen 1:500. Kleinere Maßstäbe sind nur zulässig, wenn die Darstellung hinreichend klar ist; sie dürfen 1:1.000 nicht unterschreiten. Der Liegenschaftsplan muss außer dem Baugrundstück die benachbarten und die sonstigen für die öffentlich-rechtliche Beurteilung bedeutsamen umliegenden Grundstücke sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen enthalten.
Der Liegenschaftsplan ist durch folgende Angaben zu ergänzen, soweit sie zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind:
a) Maßstabsgerechte Eintragung des Bauvorhabens mit Angabe der Außenmaße und der Vermaßung auf dem Grundstück,
b) Flurstücks- und Eigentümerverzeichnis für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke. Es enthält die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie Angaben zu weiteren Grundstückseigenschaften und den Eigentumsverhältnissen,
c) Ortsvergleich für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke. Gegenstand des Ortsvergleichs ist eine Überprüfung, ob im Auszug aus der Liegenschaftskarte alle relevanten baulichen Anlagen dargestellt sind. Fehlende Objekte werden vor Ort erfasst und in den Auszug aus der Liegenschaftskarte übernommen und
d) Angaben zur Höhenlage des Baugrundstücks im Verhältnis zu einem lokalen Bezugspunkt, soweit erforderlich zu dem amtlichen Höhenbezugssystem.
Der Mindestumfang der ergänzenden Angaben ergibt sich aus der Tabelle 2 zum Bauvorlagenerlass. Im Einzelfall kann die Bauaufsichtsbehörde von dieser Anlage abweichende oder weitergehende Angaben fordern.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
normal
Zuständigkeit
Die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises, der Stadt oder der Gemeinde.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis
Adresse
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: buergerportal@mkk.de
Internet
Gemeinde Gründau - Bauanträge u. Bebauungspläne
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 8203-61(Herr Roth)
Telefon: 06051 8203-71(Herr Vogler)
Telefax: 06051 8203-60
E-Mail: udo.roth@gruendau.de
E-Mail: philipp.vogler@gruendau.de
Kontaktperson
Herr Udo Roth (Sachbearbeiter)
Herr Philipp Vogler
Herr Harry Dietz
Frau Angelika Moser
Frau Jennifer Neubauer
Herr Ralf Polcher
Frau Denise Reinert
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.
Rechtsgrundlage(n)
- Hessische Bauordnung (HBO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Vordrucke zum Bauvorlagenerlass:(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 03.01.2023
Stichwörter
Geodaten, Lagepläne, Lageplan, Einreichplan, Skizze, Grundriss, Geoinformationen, Lageskizze, Plan, ALKIS, Vermessung