Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Großkrotzenburg - Fachbereich 2 Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 3

    63538 Großkrotzenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter-/innen der Gemeindeverwaltung sind zu folgenden Zeiten für Sie da:

    Montag-Mittwoch u. Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr

    Sollten Sie es einmal nicht schaffen, das Rathaus innerhalb der genannten Zeiten zu besuchen, können Sie jederzeit einen persönlichen Termin vereinbaren ! Anruf genügt !

    Kontakt

    Telefon: +49 6186 20090

    E-Mail: bauamt@grosskrotzenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de