Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Freigericht - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.
Kontakt
Telefon: 06055 916-410
Telefon: 06055 916-410
E-Mail: bauamt@freigericht.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden