Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
Beschreibung
Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.
Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweis:
Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienst
online Mängel melden für die Gemeinde Freigericht
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.
Zuständige Straßenbaubehörde ist
-
für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement; -
für die Kreisstraßen in der Regel:
in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat; -
für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Freigericht - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.
Kontakt
E-Mail: verkehrsueberwachung@freigericht.de
Kontaktperson
Herr Sascha Binzel
Postanschrift
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon Festnetz: 06055 916-331
E-Mail: sascha.binzel@freigericht.de
Herr Karl Ruzsicska
Postanschrift
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon Festnetz: 06055 916-341
E-Mail: karl.ruzsicska@freigericht.de
Main-Kinzig-Kreis
Adresse
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: buergerportal@mkk.de
Internet
Gemeinde Freigericht - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@freigericht.de
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 90 Grundgesetz (GG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG): Träger der StraßenbaulastKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Teil II der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Zeichen und VerkehrseinrichtungenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 Hessisches Straßengesetz (HStrG): StraßenbaulastKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Dritter Teil des HStrG: Träger der Straßenbaulast und StraßenbaubehördenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Bahnübergangsstörung, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Schilder, Ampeln, Störung von Verkehrszeichen, Verkehrsschilder, Störung von Verkehrseinrichtungen, Ampelstörung