Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Hinweise für Freigericht: Abfall: Sperrmüll
Die Gemeinde Freigericht lässt in der Regel jeweils alle 14 Tage Sperrmüll abfahren. Zum Sperrmüll gehören sperrige Abfälle des Haushaltes, die wegen ihrer Größe einzeln nicht in die Restmülltonne passen.
Hierzu zählen z. B.: unbehandeltes Holz (Bohlen, Holzstücke bis Kantenlänge 1,50 m), Möbel (Schränke - nach Möglichkeit zerkleinert, Stühle, Tische, Polstermöbel), Matratzen, Sprungrahmen aus Holz, Auslegware (Teppiche, Läufer, PVC-Böden).
Nicht mitgenommen werden:
In Kartonagen und Plastiksäcken verpackter Kleinmüll. Diese Abfälle passen in die Restmülltonne. Hierzu zählen insbesondere: kleine Holz- und Teppichreste, Tapeten, Spielzeug und Geschirr.
Die Sperrmüllsammlung ist kostenpflichtig und muss spätestens 2 Tage vor dem Sammeltermin im Rathaus - Bürgerbüro, persönlich - angemeldet werden.
Je Abfuhr und Grundstück werden maximal 3 m³ an Sperrmüll (entspricht 4 Pressvorgängen im Müllfahrzeug) entsorgt. Außerdem besteht die Möglichkeit, Sperrmüll bei der Restmülldeponie in Gelnhausen-Hailer (Abfallwirtschaftszentrum des MKK) gegen Gebühr anzuliefern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Freigericht - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 13
Postfach
63579 Freigericht
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.
Kontakt
Telefon: 06055 916-412
Gemeinde Freigericht - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.
Kontakt
Telefon: 06055 916-410
Telefon: 06055 916-410
E-Mail: bauamt@freigericht.de
Kontaktperson
Frau Barbara Schmitt
Postanschrift
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon Festnetz: 06055 916-433
E-Mail: barbara.schmitt@freigericht.de
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Freigericht: Abfall: Sperrmüll
Abfallsatzung der Gemeinde Freigericht
- Satzungen, Verordnungen & RichtlinienKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Altmüll, Hausratbeseitigung, Mistbeseitigung, HMUKLV, Unratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Schrottbeseitigung