Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Freigericht - Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.
Kontakt
Telefon: 06055 916-211
E-Mail: finanzverwaltung@freigericht.de
Kontaktperson
Frau Isabell Hagemann
Postanschrift
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon Festnetz: 06055 916-230
E-Mail: isabell.hagemann@freigericht.de
Formulare
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Freigericht: Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Hundesteuer - Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Freigericht
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Haustier, Frauchen, Herrchen, Hundehaltung