Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem
Abwasserbeitrag
zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils
einmalig
einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die
Abwassergebühr
ist
laufend
für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienst
Antrag auf Erstattung der Schmutz- und Abwassergebühren
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Birstein
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Telefon: 06054 808-0
Telefax: 06054 808-50
E-Mail: info@birstein.de
Internet
Gemeinde Birstein - FB 40 - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Telefon: 06054 808-22
Telefax: 06054 808-51
E-Mail: bauamt@birstein.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kloakewasser, Abwasserzweckverband, Wasserverbrauch, Gebühr, Abwassergebühr, Abwasser, Schmutzwasser