Liegenschaftskarte - Auszug
Beschreibung
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer oder auch Straßenbezeichnungen und Hausnummern gehören.
Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis
Adresse
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: buergerportal@mkk.de
Internet
Gemeinde Birstein - FB 40 - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Telefon: 06054 808-22
Telefax: 06054 808-51
E-Mail: bauamt@birstein.de
Internet
Voraussetzungen
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte sind kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Flurstücksgrenze, Geodaten, Liegenschaften, Geobasisdaten, Flurkarte, Liegenschaftskarte, Liegenschaftskataster, Katasterkarte, Grundbuch, Grundstücksgrenze, Geoinformationen, Grundbuchordnung, ALKIS, Flurstücke