Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Birstein
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Telefon: 06054 808-0
Telefax: 06054 808-50
E-Mail: info@birstein.de
Internet
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
§ 33 a GewO
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schausteller, Ausstellen, Schaustellung von Personen