Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienst

    Fundsachen melden / Statusabfrage

    ID: L100001_377580373

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine Sache als verloren oder gefunden melden sowie eine Statusabfrage durchführen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Birstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Lomb-Straße 1

    63633 Birstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 06054 808-0

    Telefax: 06054 808-50

    E-Mail: info@birstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Birstein - FB 30 - Ordnungs- und Einwohnermeldeamt, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Lomb-Straße 1

    63633 Birstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 06054 808-21

    Telefax: 06054 808-50

    E-Mail: ordnungsamt@birstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Verlorene Sachen, Fundbüro, Fundsachen, Verloren, Finderlohn, Gefunden, Wertsachen, Fundamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de